SMV

„Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“ (Landesverfassung BW, Artikel 21, Absatz 1)

SMV heißt „Schülermitverantwortung“ – Schülerinnen und Schüler, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§ 62-70) und in der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt.

Im Folgenden stellen wir euch wichtige Grundlagen der SMV-Arbeit vor:

„Die SMV ist Sache aller Schüler einer Schule – unbeschadet der besonderen Aufgabe der gewählten Schülervertreter.“ (SMV-Verordnung, §7)

 „Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten (…) zu unterstützen.“ (Schulgesetz, §62)

 „SMV soll die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schülerinnen und Schüler fördern. (SMV-Verordnung, §7)“

 „Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. (SMV-Verordnung, §7)“

Auswahl unserer Projekte der letzten Jahre:

  • 2014: Organisation des Großprojektes „Schule als Staat“
  • 2018: Initiative zur Anschaffung eines Trinkwasserspenders
  • 2019: Organisation des Großprojektes „Schule als Staat“
  • 2023: …. (wir freuen uns auf eure Vorschläge)

 Unsere Satzung könnt ihr hier und an unserem Infokasten einsehen.

SchülersprecherInnen

Verbindungslehrerinnen

Mitglieder der Schulkonferenz:

1. Erik Schüle (K1) als erste Schülersprecher
2. Leah von Staden (K2)
3. Nicolas Smolka (K2)
4. Anna Haluszczynski (K2)

 

Die Vertreter sind
1. Odine Kiener (K1)
2. Inja Vetter (K1)
3. Hannah Stieler (k1)

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